Man kann sich noch an das Mobbing gegen den ehemaligen 1. Vorsitzenden des Kleingartenvereins „Erholung“ in Herne erinnern. Hatten nicht der damalige Vorstand ihn mit der Kündigung seines Pachtvertrages gedroht, wenn er die Sichtschutzzäune zum Hauptverkehrsweg nicht wieder entfernt? Er kündigte lieber selber und verließ den wohlgepflegten Verein.
So scheinen sich nun die Grundlagen zum Aufstellen der Sichtschutzzäune geändert zu haben und der Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V. in Herne frei von äußeren Zwängen, Regeln und Gesetzen zu sein.
Denn was interessiert schon ein Generalpachtvertrag oder ein Zwischenpachtvertrag.