Gestern Post von der taffen Geschäftsfrau, 1. Vorsitzende des gemein-nützigen Stadtverbandes der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. und Vereinsmitglied des wohlgepflegten Kleingartenvereins Erholung e.V. , Frau M-F bekommen. Wieder eine echte Posse von den Kleingartenfunktionären des gemein-nützigen Stadtverbandes der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.. Sagt nicht die gültige Satzung des Kleingartenvereins Erholung e.V. aus, dass dafür der Schlichtungsausschuss dieses kleingärtnerisch gemein-nützigen Stadtverbandes zuständig ist? Die ganze Scharade erinnert doch stark an den alten Mann aus dem Sportpark als ehemaligen Stadtverbandsvorsitzenden. Würde auch erklären, warum dieser „Herr“ den Garten am 08.01.2018 inspizierte.
Bezeichnend ist auch die Aussage des vom Stadtverband beauftragten Wertermittler, Herrn R., dass der ermittelte Wert und der Abzug von 10% nach den Richtlinien der Wertermittlung gerechtfertigt sei. Als weitere Grundlagen führte Herr Röslert folgende an:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten in NRW,
die Vereinssatzung
der Generalpachtvertrag mit der Gartenordnung vom 10.09.1999 bzw.
der Unterpachtvertrag mit dem Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. an.
Leider berechtigen keine dieser Grundlagen Herrn R. das Nichtbewerten bzw. Nichtaufführen von Anpflanzungen und Anlagen.
Wie steht es so schön in den Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlaube und sonstige Einrichtungen in Kleingärten?
Anpflanzungen und Anlagen, die nicht bewertet werden, sind in der Niederschrift über die Wertermittlung aufzuführen.
Über die Gründe des Herrn Röslert, die Mauer als Terrassenbegrenzung, den wilden Wein, das Efeu und die 7 Mirabellensträucher zu übersehen, statt 6 nur 4 Weinreben, statt 7 nur 2 Rhododendren aufzuführen, kann man nur spekulieren. Nur soweit zur Info:
Der Wertermittler wird entgegen der Vereinssatzung durch den Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. zugewiesen.
Wenn also der Wertermittler nicht im Sinne der Kleingartenfunktionäre handelt, kann er mit seiner Frau wahrscheinlich nicht in den zusätzlichen Urlaub fahren, da er keine Aufträge durch den Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. bekommt.
Schließlich wird der Wertermittler durch diesen gemein-nützigen Kleingartenverband zugewiesen und als Auftraggeber kassiert der Verband schließlich knapp 5% der Aufwandentschädigung. Anderseits könnte es sich auch um Senilität handeln.
Aber wie sagte die Richtlinie zur Wertermittlung:
„Oberster Grundsatz der Wertermittlung ist eine objektive, gerechte und fachlich begründete Beurteilung“.
Und wie sagen die Vorsitzenden der Landesverbände in NRW, die Herren Spieß und Schneider in der Richtlinie:
„Mit der Ermittlung der angemessenen Entschädigung nach den Richtlinien erfüllt die als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannte Organisation (Zwischenpächter,Verwalter) ihre Satzungsaufgabe und die ihr gesetzlich zugewiesene Kontrollfunktion zur Vermeidung ungerechtfertigter Gewinnerzielung und Erhaltung des sozialen Charakters des Kleingartenwesens“.
So wirft der Entschluss des Vorstandes des Stadtverbandes der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.
„dass keine weitere Beschäftigung mit der Angelegenheit notwendig ist, da Sie kein Mitglied in einen unserer Kleingartenvereine bzw. im Verband sind.“
nur wiedermal die Frage auf, inwieweit dieser Funktionärsverband noch kleingärtnerisch gemeinnützig oder ob dieser Verband nur eine steuerlich begünstigte Lobbyvereinigung zur Gewinnmaximierung ist. Vielleicht sollte der Verpächter (die Stadt Herne) mal die satzungsgemäßen Handlungsweisen dieser Kleingartenfunktionäre überprüfen.
Vielleicht kann man dadurch der Stadt Herne zusätzliche Mittel erwirtschaften.
Zum Schluss noch eine Anmerkung an die Vorsitzende Frau M-F:
Folgt man ihren Schlussfolgerungen, hätten sie doch in der Wertermittlung überhaupt keine Notwendigkeit zum Handeln. So sind wir doch seit 2015!!! ( auch mit auf Ihr Betreiben) überhaupt kein Mitglied in diesen gemein-nützigen Erziehungsanstalten der Natur.
Gottseidank kann man nur sagen.